15. September 2023
Aktionstag der deutschen Krankenhäuser
Am 20. September werden in Berlin, in Düsseldorf und anderen Landeshauptstädten Tausende von Krankenhausmitarbeitern auf die Straße gehen, um für eine sach- und situationsgerechte Finanzierung der Krankenhausbehandlung zu demonstrieren. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KHO werden sowohl in Düsseldorf vor dem Landtag demonstrieren als auch in unseren Krankenhäusern vor Ort sein.
Wir laden Sie herzlich ein, uns am 20.09.2023 in der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr im Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh zu besuchen. Der Kaufmännische Leiter Heinz Wesseler wird vor Ort sein und direkt in unserer Eingangshalle alle Fragen von Besuchern sowie allen Interessierten zu dieser wichtigen Aktion beantworten.
Zum Hintergrund
1. Preisanpassung:
Die stationäre Behandlung wird in Deutschland seit 20 Jahren mit dem sog. Fallpauschalen- oder DRG-System vergütet. Der jeweilige Preis für eine durchschnittliche Behandlung (Baserate) wird einmal jährlich von den Verhandlungspartnern der Krankenkassen und Kliniken entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Diese Vorgabe lautet Grundlohnsummenorientierung; oder anders gewendet: die Preise der Krankenhäusern dürfen nur so stark steigen, wie die Einnahmen der Krankenkassen im jeweiligen Vorjahr gestiegen sind. Auf diesem Wege wird die Beitragssatzstabilität gewahrt.
Diese Systematik wird seit vielen Jahren angewendet und wird auch von den Krankenhäusern akzeptiert. Nur: Im Jahr 2021/22 stiegen die Einnahmen der Krankenkassen lediglich um gut 4 %, im Jahr 2022/23 wurden sehr hohe Tarifabschlüsse getätigt, die ja durch die Inflation (zwischen 6 und 10 % in den letzten 12 Monaten) beflügelt wurden.
2. Kostendruck:
Krankenhäuser haben etwa 70 % Personalkosten und 30 % Sachkosten. Beide stiegen in den letzten 12 Monaten um etwa 10 %, für Energie und für Lebensmittel mussten sogar deutlich höhere Steigerungsraten hingenommen werden. Einsparmöglichkeiten dürften weder bei Energie (Rund-um-die-Uhr-Betrieb mit hohem Energieaufwand für Strom und Wärme) noch bei Lebensmitteln (gutes Essen befördert den Heilungsprozess und ist auch psychologisch extrem wichtig) gegeben sein. Und das hoch belastete Personal, das gerade erst nach Ostern dieses Jahres die 1.000 Tage FFP2-Maskenpflicht hinter sich lassen konnte, nun auch noch auszudünnen, würde alsbald zu einer Gefährdung der Patientenversorgung führen.
3. Patientenzahl:
Aufgrund massiver Personalengpässe konnten und können viele Krankenhäuser nicht alle Patientenwünsche bedienen. Die stationären Behandlungen liegen daher nach wie vor unter dem Niveau von 2019. Die Folge sind – etwas zynisch gesprochen – Einsparungen bei den Krankenkassen. So-mit wären Finanzmittel für eine Preisanpassung entsprechend der oben genannten Systematik dar-stellbar.
4. Pflegepersonalstärkungsgesetz:
Einen massiven Bürokratieaufbau hat das Pflegepersonalstärkungsgesetz bewirkt: Versprochen wurden spürbare Mehreinstellungen, die auch erfolgt sind. Die Nebenwirkungen dieses fehlkonstruierten Gesetzes sind aber so massiv, dass weder die betroffenen Pflegekräfte noch die Krankenhäuser und schon gar nicht die Krankenkassen davon profitieren. Die Finanzmittel aber fehlen an anderer Stelle.
5. Reform der Krankenhausfinanzierung:
Minister Karl Lauterbach kündigte vor einigen Monaten eine „Revolution“ der Krankenhausfinanzierung an: Das seit 2004 bewährte System der DRG-Fallpauschalen soll durch eine völlig neue Finanzierung der Vorhaltekosten, des Pflegedienstes sowie der tatsächlichen Kosten ersetzt werden. Der Umbau eines solchen sehr komplexen Systems mit mehr als 1.200 Fallpauschalen für die Behandlung von 18 Millionen Patienten ist aber nicht mal eben innerhalb kurzer Zeit zu bewältigen.
Die Folge ist eine große Verunsicherung nicht nur der ökonomisch Verantwortlichen in den Kranken-häusern. Auch die Beschäftigten bangen um ihre Arbeitsplätze, wenn der Minister Insolvenzen nicht ausschließt. Diese sind auch in unserer Region schon eingetreten.
Weitere erschwerende Momente kommen hinzu, die aber hier aus Platzgründen nicht weiter ausgeführt werden können. Die KHO mit ihren fünf Krankenhäusern, in denen 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich gut 50.000 stationäre und mehr als 120.000 ambulante Patienten behandeln, steht voll hinter der Forderung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, die die zentrale Kundgebung am 20. September in Düsseldorf organisiert.