10. Juni 2026
Lachgas ist keine harmlose Partydroge

Was viele Jugendliche und junge Erwachsene als vermeintlich ungefährlichen Partytrend wahrnehmen, kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben: Der Konsum von Lachgas nimmt bundesweit zu – und auch im Kreis Gütersloh beobachten Ärzte die Auswirkungen zunehmend im Klinikalltag.
Lachgas, chemisch als Distickstoffmonoxid (N₂O) bezeichnet, ist ein farbloses Gas mit leicht süßlichem Geruch. Seit mehr als 200 Jahren sind seine schmerzlindernden und betäubenden Eigenschaften bekannt. „Heute wird es in der Medizin unter anderem in der Zahn- und Geburtsmedizin eingesetzt“, erklärt PD Dr. Andreas Rogalewski, Chefarzt der Klinik für Neurologie im Elisabeth Hospital. Auch in der Lebensmittelindustrie findet Lachgas Verwendung, beispielsweise als Treibgas in Sahnespendern. „Neben diesen legalen Anwendungsbereichen wird Lachgas jedoch zunehmend als Rauschmittel konsumiert“, warnt der Experte. Die berauschende Wirkung tritt innerhalb weniger Sekunden ein und kann Euphorie, Entspannung, veränderte Sinneswahrnehmungen und kurzzeitige Halluzinationen auslösen. Häufig wird das Gas über Luftballons inhaliert.
„Viele junge Menschen unterschätzen die Risiken erheblich“, erklärt Chefarzt PD Dr. Andreas Rogalewski. „Lachgas beeinträchtigt die Verwertung von Vitamin B12 im Körper. Dadurch können schwerwiegende und teilweise dauerhafte Schädigungen des Nervensystems entstehen.“ Besonders betroffen seien Rückenmark und periphere Nerven. Erste Anzeichen können Taubheitsgefühle, Kribbeln oder Gangunsicherheit sein. „Häufig sehen wir eine Schädigung des Rückenmarks, die als funikuläre Myelose bezeichnet wird. Im weiteren Verlauf können Muskelschwäche, Lähmungen und im schlimmsten Fall der Verlust der Gehfähigkeit auftreten“, so Rogalewski. Nicht alle Schäden seien vollständig rückbildungsfähig.
Auch im Elisabeth Hospital wurden bereits mehrfach Patienten behandelt, die nach dem Konsum von Lachgas mit neurologischen Ausfallerscheinungen vorgestellt wurden. „Wir möchten auf diese Gefahr aufmerksam machen und insbesondere Eltern ermutigen, mit ihren Kindern und Jugendlichen über die Risiken des Lachgaskonsums zu sprechen“, betont der Neurologe.
Die Politik hat inzwischen auf die zunehmende Verbreitung von Lachgas als Partydroge reagiert. Seit 2026 gelten bundesweit strengere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist verboten. Zudem sind der Versandhandel und der Verkauf über Automaten grundsätzlich untersagt. Minderjährige dürfen entsprechende Produkte weder erwerben noch besitzen. Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist es, die Verfügbarkeit von Lachgas als Rauschmittel einzuschränken und gesundheitliche Schäden zu verhindern. „Die gesetzlichen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt“, unterstreicht Rogalewski. „Gleichzeitig sehen wir in der Praxis auch junge Erwachsene mit teils erheblichen neurologischen Folgeschäden. Deshalb bleibt Aufklärung unverzichtbar. Lachgas ist keine harmlose Partydroge – die gesundheitlichen Risiken können erheblich und dauerhaft sein.“